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AIMS

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Produkte > AIMS > Elektronische Fakturierung


Funktionen
Elektronische Fakturierung
Automatisierte Engine für Regelaufstellung
Berichtsfunktion
Budget-Kooperation
Globalisierungssupport
Sicherheit
Integration
DataCert setzt sich dafür ein, dass Sie mit der Umsetzung Ihrer Lösung für elektronische Fakturierung und Rechtskostenverwaltung in den Genuss einer schnellen Investitionsrentabilität kommen. Der wichtigste Schritt bei der e-Fakturierung ist die Einreichung von Rechnungen von den für Sie tätigen Anwaltskanzleien und Rechtsanbietern. Mithilfe unserer Technologie können Anwaltskanzleien und Rechtsanbieter zusammenfassende und detaillierte Rechnungen auf sichere Weise einreichen.

Funktionsweise
ShareDoc® ist das Rückgrat des DataCert-Netzwerks für die Rechnungseinreichung. Mit ShareDoc erhalten Firmen und Rechtsanbieter die Möglichkeit, detaillierte Rechnungen in einer Vielzahl von Formaten einzureichen, darunter Legal Electronic Data Exchange Standard (LEDES1998B and LEDES 1998BI) und PeerPoint. Diese Rechnungen enthalten Informationen wie Vorgangs-, Rechtsanbieter-, Kopfzeilen-Rechnungsdaten sowie Gebühren- und Ausgabencodes, Zeiterfassung, Zeiterfassungssatz, Beschreibung, Anzahl der Stunden, Steuerdaten (einschließlich Mehrwertsteuer) usw.

„Mit der E-Abrechnung steht unserem Chefsyndikus ein effektives Hilfsmittel zur Verfügung, mit dem er nicht nur die für Rechtsangelegenheiten anfallenden Kosten senken, sondern dem leitenden Management außerdem exakt aufzeigen kann, wie diese Kostensenkungen realisiert werden konnten.“

Brian Kenny
Manager of Planning and Analysis
Marsh and McLennan

Die Verwendung von ShareDoc ist genauso einfach wie das Versenden von E-Mails und erfordert lediglich einen Internet-Browser. Benutzer melden sich an, wählen einen Mandanten aus und laden eine oder mehrere Rechnungen hoch. Jede Rechnung wird geprüft, um sicherzustellen, dass der Vorgang existiert und aktiv ist. Wenn die Anwaltskanzlei bzw. der Rechtsanbieter zum Einreichen von Arbeiten zu einem bestimmten Vorgang befugt ist, die Rechnung keinen Fehler aufweist und den unternehmensweiten Fakturierungsrichtlinien entspricht, wird sie an den entsprechenden Prüfer in der Rechtsabteilung des Unternehmens gesendet. Die Anwaltskanzlei bzw. der Rechtsanbieter erhält dann eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn der Mandant die Rechnung empfangen hat.

Vorteile der elektronischen Fakturierung

  • Standardisierung und Vereinfachung des Abrechnungsprozesses
  • Durchsetzung der Konformität mit den Fakturierungssrichtlinien
  • Eliminierung von Papierrechnungen
  • Reduzierung der Lieferzeit von Tagen auf Minuten
  • Beseitigung von Doppelfakturierungen, Überberechnungen und vernachlässigten Rechnungen
  • Erfassung von Rechnungsdaten für die Analyse
  • Kein Aufbau oder Wartung einer Netzwerkinfrastruktur

Elektronische Fakturierung - ShareDoc
 
Bild in höherer Auflösung


 

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